Bedingungen
Zugelassen für den 33. Lehrgang sind Bewerber, die bei Ausbildungsbeginn am 5. Juli 2010 mindestens 19 Jahre und höchstens 27 Jahre alt sind; sie müssen also zwischen dem 6. Juli 1982 und dem 5. Juli 1991 geboren sein. Ausnahmen sind nicht möglich.
Die Bewerber müssen die deutsche Sprache perfekt (in Wort und Schrift) beherrschen. Ein Studium abgeschlossen zu haben, ist hilfreich, aber nicht zwingende Voraussetzung. Und schließlich: Ihr Lebenslauf sollte zumindest ein paar Hinweise darauf enthalten, dass Sie nicht erst jetzt auf die Idee gekommen sind, "was mit Medien" zu machen.
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